Teilnahmebedingungen

Bei der »byBike Tour« handelt es sich um einen Radmarathon über eine lange Distanz von mehr als 200 km. Die Strecke von Bonn nach Eupen (in Belgien) und zurück (oder Start und Ziel in Eupen) führt auf nicht abgesperrten Straßen durch das Rheinland, die nördliche Eifel und das Hohe Venn. Der Start bei der »byBike Tour« ist nur zulässig, wenn vom Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen uneingeschränkt anerkannt werden. Mit der Einzahlung des Startgeldes werden diese Bedingungen akzeptiert.

Teilnahmeberechtigung

Jeder Radsportler ab dem 18. Lebensjahr ist startberechtigt. Jugendliche ab 16 Jahre dürfen in Begleitung und mit Einverständnis der Eltern teilnehmen. Der Radmarathon ist für Jedermann-/frau offen, eine Lizenz oder Vereinszugehörigkeit ist nicht notwendig.

Eine ärztliche Untersuchung wird empfohlen. Insbesondere kranke und ältere Sportler sollten ihre gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen kontrollieren lassen.

Startgebühr

Für diese Veranstaltung wird eine Startgebühr erhoben. Die Gebühr versteht sich als Kostenbeteiligung an der Ausrichtung der »byBike Tour« und ist der Höhe nach gestaffelt in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Einzahlung.

Achtung: Die verfügbaren Startplätze sind begrenzt. Nur eine frühzeitige Buchung sichert die Starterlaubnis! Erfahrungsgemäß ist die Veranstaltung schnell ausgebucht.

Die Startgebühr ist (bei Buchung bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn) sofort nach der Online-Anmeldung auf das Bankkonto des Veranstalters einzuzahlen, da andernfalls kein Startplatz reserviert wird. Trifft eine Überweisung nicht innerhalb von 8 Tagen nach der Buchung ein, wird kein Startplatz reserviert. Ggf. verspätet eingehende Zahlungen berechtigen nicht mehr zum Start und werden den gemeinnützigen Zwecken des Radsportclubs Sturmvogel Bonn e.V. zugeführt (es erfolgt keine Rückzahlung).

Die Veranstaltung wird ohne eine Gewinnerzielungsabsicht organisiert und durchgeführt. Überschüssige Einnahmen durch Startgelder und Sponsorenzuwendungen werden den gemeinnützigen Zwecken des Radsportclubs Sturmvogel Bonn e.V. zugeführt.

Pflichten des Teilnehmers

Die angebotenen Strecken sind während der Veranstaltung nicht für den Verkehr gesperrt. Die Allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung sind von jedem Teilnehmer einzuhalten. Fahrradwege sind, sofern vorhanden, zu nutzen.

Außerdem verpflichtet der Teilnehmer sich:

  • Eine gültige Privathaftpflichtversicherung, die auch die Teilnahme an dieser Marathonveranstaltung abdeckt, abgeschlossen zu haben.
  • Ausreichend gegen Unfälle und deren Folgen versichert zu sein.
  • Nur ein verkehrssicheres Fahrrad - ein Rennrad oder Mountainbike - zu benutzen (andere Verkehrsmittel oder Sportgeräte sind nicht zugelassen).
  • Sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die das notwendige »Durchhaltevermögen« einschränken, vorliegen.
  • Während der gesamten Veranstaltung einen geprüften Sturzhelm zu tragen.
  • Für die Dauer der Tour einen Reserveschlauch, eine Luftpumpe und ggf. ein Reifenheberpaar und ein Werkzeugset selbst mitzuführen.
  • Am Fahrrad befestigte Luftpumpen zusätzlich mit Klett- oder Klebeband zu sichern.
  • Kein Begleitfahrzeug einzusetzen.
  • Die ihm zugeteilte Startnummer (Teilnehmerkennzeichnung) deutlich sichtbar am Fahrradlenker zu befestigen.
  • Den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.

Die Teilnahme mit der Teilnehmerkennzeichnung eines anderen Fahrers oder jeder andere von der Organisation ermittelte unlautere Vorfall wird mit dem Ausschluss vom Radmarathon geahndet. Für weitere zwei Jahre ist der Teilnehmer von den nachfolgenden Veranstaltungen ausgeschlossen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet die Startunterlagen gegen Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und dem Ausdruck der Startbestätigung (kommt ca. 14 Tage vor dem Tour-Start per E-Mail) im Akkreditierungsbüro des Veranstalters abzuholen. Die Unterlagen stehen bereits 5 Tage vor dem Start bis kurz vor 8:00 Uhr am Veranstaltungstag (dann am Veranstaltungsgelände) zur Abholung bereit.

Es werden aus Sicherheitsgründen nicht zugelassen:

  • Scheibenräder
  • Handbikes, Liegeräder, Einräder, Dreiräder, Fahrräder mit elektrischem oder anderem Hilfsantrieb
  • Packtaschen und Rucksäcke (kleine Trinkrucksäcke ausgenommen)
  • Trinkflaschen aus Alu oder Hartplastik
  • Glasflaschen oder andere zerbrechliche Trinkflaschen
  • Flaschenhalter unter bzw. hinter dem Sattel
  • Triathlonaufsätze
  • Fahrradanhänger

Die Allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung sind von jedem Teilnehmer einzuhalten.

Doping (Einnahme von unerlaubten Substanzen oder die Nutzung von unerlaubten Methoden zur Steigerung der sportlichen Leistung) wird nicht geduldet! Weitere Informationen sind bei der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland (NADA) abrufbar.

Mit dem Empfang der Teilnehmerkennzeichnung erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Rechte des Teilnehmers / Rücktrittsmöglichkeit

Der Teilnehmer muss am Start nicht antreten. Er kann der Veranstaltung ohne weitere Mitteilung fernbleiben. Er kann auch während des Marathons seine Fahrt nach eigenem Ermessen unterbrechen oder die Weiterfahrt einstellen. Er ist nicht verpflichtet die gesamte Strecke zu absolvieren. Im Fall eines Startverzichts oder einer Unterbrechung hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Startgeldes (auch nicht anteilig). Die Übertragung einer bereits gebuchten Startberechtigung auf einen anderen Teilnehmer (z.B. auch eine Namens- bzw. Teilnehmeränderung) ist nicht möglich.

Einverständniserklärung des Teilnehmers

Mit seiner Anmeldung ist der Teilnehmer einverstanden, dass

  • seine Personen- und Adressdaten sowie Ergebnisse EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden,
  • sein Name, Jahrgang, Wohnort, das Buchungsdatum und das Team/Verein/Firma in den Starter- und Ergebnislisten im Internet, in der Presse und in Aushängen publiziert werden dürfen,
  • der Veranstalter - oder von ihm beauftragte Partner und Teilnehmer des Foto- und Videowettbewerbs - Fotos, Video- und TV-Aufnahmen von den Teilnehmern machen darf und diese uneingeschränkt und zeitlich nicht limitiert verwerten (d.h. auch veröffentlichen) darf,
  • seine Adress- und Kommunikationsdaten für Werbezwecke durch den Veranstalter verwendet werden dürfen und die Weitergabe zu gleichen Zwecken an die Sponsoren erlaubt ist.

Sicherheits- und Verfahrenshinweise für den Teilnehmer

Eine Wertungsveröffentlichung im Internet (Teilnahmebestätigung - keine Zeitnahme) erhalten ausnahmslos nur jene Teilnehmer, die die gesamte Strecke korrekt absolvieren, alle Kontrollpunkte passieren und vor dem Schlusswagen (sofern eingesetzt) das Ziel in Bonn erreichen. Das maximale Zeitlimit (Ende der Streckenkontrolle) beträgt 12 Stunden (Fahrzeit, inkl. Pausen). Jeder Radfahrer, welcher sich zu irgendeinem Zeitpunkt hinter dem Schlussfahrzeug (sofern eingesetzt) befindet, muss sich bewusst sein, dass vom Veranstalter keine weitere Streckenkontrolle mehr eingesetzt ist und ggf. mit einsetzender Dunkelheit zu rechnen ist.

Die angebotenen Strecken sind während der Veranstaltung nicht für den Verkehr gesperrt. Bei der »byBike Tour« handelt es sich um einen Radmarathon ohne Renncharakter und ohne individuelle Zeitnahme.

Pflichten des Veranstalters


Der Teilnehmer hat nach fristgerechter Zahlung der Startgebühr Anspruch auf:

  • Startnummer (Teilnehmerkennzeichnung für die Befestigung am Fahrradlenker)
  • ausgeschilderte Strecke
  • Verpflegungspaket (für unterwegs)
  • Verpflegungs- und Wasserausgabe an der Strecke an einer Verpflegungsstelle
  • Trinkwasserausgabe
  • Trinkflasche »byBike Tour«
  • Streckenführung als Roadbook, Karte und GPS-Track (alles vorab zugestellt per E-Mail)
  • Fotoservice (Downloadmöglichkeit von Fotos, die der Veranstalter gemacht hat)
  • »Besenwagen«-Service, damit keiner auf der Strecke bleibt
  • Verpflegungsstand nahe Eupen (solange der Nahrungs- und Getränkevorrat reicht)

Darüber hinaus wird der Veranstalter die geplante Strecke ausschildern (jedoch wird die Aufstellung der Schilder aufgrund der Streckenlänge lückenhaft sein). Diese Ausschilderung ersetzt nicht die gründliche Kenntnisnahme der Strecke und das Studieren des Streckenplans (Roadbook) durch den Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gestohlene oder verstellte Streckenschilder.

Die Leistungen des Veranstalters müssen bis spätestens um 7:45 Uhr am Veranstaltungstag (durch Abholung der Startunterlagen) abgerufen worden sein. Nach 8:00 Uhr wird die Ausgabe eingestellt und der Anspruch des Teilnehmers auf die oben aufgeführten Leistungen verfällt (ohne, dass eine Rückerstattung des Startgeldes - auch nicht anteilig) erfolgt.

Rechte des Veranstalters

Der Veranstalter ist berechtigt die Länge der Strecke zu ändern, zu verkürzen oder zu verlängern und das Zeitlimit zu verändern. Änderung des Veranstaltungstermins oder der Startzeiten sind bei rechtzeitiger Veröffentlichung ebenfalls zulässig. Außerdem hat er das Recht - ohne weitere Ankündigung - die zugelassene Maximalanzahl von Teilnehmern zu erhöhen.

Dem Veranstaltungsleiter steht das Recht zu, Teilnehmer, welche sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten, von dem Radmarathon auszuschließen. Ebenso können die Veranstaltungsleiter Teilnehmer aus der Veranstaltung nehmen, die offensichtlich einen Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht erreichen können.

Abbruch / Absage der Veranstaltung

Bei Gefahr (z.B. Wetter, Pandemie oder Verkehr) ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden oder den Veranstalter möglich. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt die Veranstaltung abzusagen, wenn wichtige Gründe (z.B. zu geringe Beteiligung, Organisationsmängel oder Entzug der behördlichen Genehmigungen) vorliegen. Einnahmen durch Gebühren und Sponsorenzuwendungen werden im Fall einer Absage nicht an den Teilnehmer zurückerstattet, sondern werden den gemeinnützigen Zwecken des Radsportclubs Sturmvogel Bonn e.V. zugeführt.

Haftungsauschluss

Die Teilnahme an der »byBike Tour« erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Fahrfehler, falsch gewählte Wegstrecken, verloren gegangene Gegenstände, Diebstahl oder sonstige Schäden aller Art.

Für den Fall der Teilnahme an der »byBike Tour« erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen, gegen die Organisatoren, noch gegen die Sponsoren, Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Teilnahme entstehen könnten, oder aufgrund seines Mitwirkens hin entstanden oder die Folge davon sind. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Schlussbestimmungen

Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme am Radmarathon ist Bonn (Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen).

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

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